"Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, beliebige Gehaltsanteile, in der Höhe unbegrenzt, in ein in Geldwert geführtes Zeitkonto zu stellen, wofür er erst dann Lohnsteuer und ggf. Sozialabgaben entrichtet, sobald er das Guthaben (unabhängig von Altersgrenzen) wieder entnimmt."
Der Arbeitnehmer kann den Bezug von beliebigen Teilen seiner Vergütung (Teile der Grundvergütung, Tantieme etc.) und die Fälligkeit von Steuern und ggf. Sozialversicherungsabgaben auf einen beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft verschieben. Ohne damit - wie bei der Betrieblichen Altersversorgung (BAV) - erst ein bestimmtes Alter erreicht haben zu müssen. Und selbstverständlich auch, ohne dass diese Vergütungsteile in Lebensversicherungen eingezahlt werden müssen. Dieses Wahlrecht steht auch den geschäftsführenden Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften zu. Dabei unterliegen diese hier aber keiner Angemessenheitsprüfung wie bei der BAV.
(weitere Informationen)
Die Software für das Personalbüro zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten bei Langzeit- und Altersteilzeitkonten nach den Vorschriften des Sozialversicherungsrechts.
Möchten sie ein oder mehrere Bücher erwerben? Dann senden sie uns das ausgefüllte Bestellformular per Fax oder Brief.
Vorteil für sie bei einer Bestellung über die ZKB: Die Lieferung erfolgt Versandkostenfrei!